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Taufe

Die Taufe ist das erste und grundlegende Sakrament, in der wir Gottes JA zum Menschen feiern. Durch die Taufe wird man gleichzeitig Mitglied der christlichen Gemeinschaft. Aus diesem Grund wird sie häufig mit der Geburt verbunden. Die Geburt eines Kindes ist eine herausragende Erfahrung. Sie ist für Kind und Eltern eine Erfahrung des Übergangs. Das Kind tritt aus der Geborgenheit des Mutterleibes hinaus in die Welt und beginnt mit dem ersten Atemzug sein eigenständiges Leben. Für Vater und Mutter stellen sich oft neue Fragen: Woran sollen wir uns orientieren in unserer Aufgabe als Eltern? Auf was können und wollen wir mit unserem Kind hoffen und bauen? Wer steht uns bei? Wo wollen wir dazugehören?

Erziehung auf der Basis christlicher Werte

Wir unterstützen Sie gern und bieten Ihnen in diesen wichtigen Fragen unsere Begleitung an. Der Entscheid, Ihr Kind zu taufen, beinhaltet Ihr JA, Ihr Kind auch im Geist der frohen Botschaft Jesu und auf Basis christlicher Werte zu erziehen und es mit dem Leben der Kirche vertraut zu machen.

Ablauf der Taufe

Die Tauffeier findet im Rahmen des Gemeindegottesdienstes oder als separate Feier im Familienkreis statt. Die wichtigsten Elemente sind die Verkündigung des Evangeliums, das Bekenntnis zum christlichen Glauben und der eigentliche Taufakt. Das Kind wird am Kopf mit dem Taufwasser übergossen, im Namen Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes getauft.
Es wird zudem mit Chrisamöl gesalbt als Zeichen der besonderen Erwählung durch Gott. Die Taufkerze wird an der Osterkerze entzündet. Ihr Licht symbolisiert, dass Jesus Christus dem Täufling Licht auf seinem Lebensweg sein soll.

Patenschaft

Für die Tauffeier brauchen Sie mindestens eine Patin (Gotte) oder einen Paten (Götti) für Ihr Kind. Die Zusage zur Patenschaft drückt die Bereitschaft aus, das Kind auf seinem persönlichen Lebens- und Glaubensweg zu begleiten. In der Regel sollten die Paten einer christlichen Kirche angehören, einer oder eine sollte Mitglied der katholischen Kirche sein.

Konfessionsverschiedene Partnerschaft

Leben Sie in einer konfessionsverschiedenen Partnerschaft? Obwohl die Taufe von den Kirchen gegenseitig anerkannt wird, kann ein Kind nur in einer konkreten Kirche getauft werden. Deshalb sollten Sie sich darüber verständigen, in welcher Kirche Sie Ihr Kind taufen lassen möchten.

Kinder können in jedem Alter getauft werden. Es ist natürlich auch möglich, sich als erwachsener Mensch taufen zu lassen. Über das konkrete Vorgehen informiert Sie Ihre Pfarrei.

Todesfall

Sie haben – plötzlich und unerwartet oder nach langer Krankheit – einen lieben Menschen verloren?
Wir sprechen Ihnen unser herzliches Beileid aus und begleiten Sie gern in dieser schwierigen Zeit.

Wer einen Angehörigen durch Tod verliert, benachrichtigt zunächst die Stadt Winterthur. Diese hat dafür ein eigenes Amt eingerichtet. Sie finden es am Eingang zum Friedhof Rosenberg: Friedhofsverwaltung, Am Rosenberg 5, 8400 Winterthur, Telefon 052 267 30 30. Es ist von Montag bis Freitag zu üblichen Bürozeiten geöffnet: Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Am Wochenende oder Feiertag steht ein Pikettdienst bei der Stadtpolizei Winterthur zur Verfügung: Obertor 17, 8402 Winterthur, Telefon 052 267 51 52.
Bringen Sie zur Friedhofsverwaltung bitte folgende Papiere mit: die ärztliche Todesbescheinigung und die Ausweispapiere der anzeigeberechtigten Person, Familienbüchlein und/oder Ausländerausweis der verstorbenen Person.

Der Abschied am Grab erfolgt in Winterthur normalerweise zeitlich vor der Trauerfeier in einer Kirche oder Friedhofskapelle. Särge dürfen ausschliesslich im Friedhof aufgebahrt werden – nicht in der Kirche. Für Urnen besteht keine solche Regelung. Sie müssen auch nicht auf einem Friedhof beigesetzt werden.

Bei der Meldung des Todesfalles auf der Friedhofsverwaltung werden in der Regel Ort und Zeitpunkt für die Beerdigung und die Trauerfeier festgelegt. Zur Sicherheit ist ein Anruf beim betreffenden Pfarramt ratsam.
Grundsätzlich ist für einen Todesfall das Wohnortspfarramt der verstorbenen Person zuständig. Wenn jemand zuletzt in einem Alters- oder Pflegeheim zu Hause gewesen ist, gilt die letzte selbständige Adresse vor dem Heimaufenthalt (Seniorenresidenzen werden jedoch als Wohnorte betrachtet).

Wenn die Beerdigung an einem anderen Ort und/oder mit einem von den Angehörigen gewählten Seelsorgenden stattfinden soll, richten Sie bitte möglichst schnell entsprechende Anfragen an den Wunschort beziehungsweise «Wunschpfarrer» (so der dafür übliche Ausdruck auf der Friedhofverwaltung).

Die Trauerfeier kann in einer Kirche oder Friedhofkapelle stattfinden. Sie besteht aus einem Wortgottesdienst oder einer Eucharistiefeier (Messe) und wird vorgängig mit der zuständigen Seelsorgerin beziehungsweise dem zuständigen Seelsorger besprochen. Dabei spielen Fragen eine Rolle wie: Soll es einen Lebenslauf geben? Wenn ja: Wer verfasst ihn und wer liest ihn vor? Werden gemeinsam Lieder gesungen?

In der Kirche stellt das Pfarramt, in der Friedhofkapelle die Stadt die Organistin beziehungsweise den Organisten. Sind darüber hinaus Musizierende oder Singende vorgesehen (welche von der Trauerfamilie engagiert werden müssen)? Welche sonstigen Wünsche und Anliegen möchten die Angehörigen einbringen (zum Beispiel bezüglich Texte, Kollekte oder Blumenschmuck)?
Zuweilen wird mit dem Pfarramt auch ein Jahresgedächtnis» vereinbart. Das bedeutet, dass für die verstorbene Person an einem dafür festzulegenden Datum im Gottesdienst der Pfarrei gebetet wird.

Trennung

Hat die Trennung oder Scheidung von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin Sie in eine Lebenskrise gestürzt? Finden Sie für Ihre gemeinsamen Kinder keinen positiven Weg in die Zukunft? Belasten Sie finanzielle Sorgen?

Unterstützung und Begleitung

Eine einfühlsame Begleitung, eine kompetente Beratung kann vieles erleichtern.
 Sie können sich gern an unserer Seelsorgenden oder an unsere Sozialarbeiterinnen wenden.

Zugehörigkeit zur kirchlichen Gemeinschaft

Getrennte und geschiedene Menschen gehören selbstverständlich weiter zur kirchlichen Gemeinschaft. Auch wenn die Römisch-Katholische Kirche (im Gegensatz zu anderen Kirchen) keine Wiederverheiratung Geschiedener kennt, sind Menschen, die in dieser Situation leben, in den Pfarreien unserer Kirchgemeinde herzlich willkommen.

Das Kirchenrecht bietet die Möglichkeit, eine Ehe für nichtig erklären zu lassen, wenn von Anfang an nicht die richtigen Voraussetzungen für eine freiwillige, gelingende Beziehung zweier reifer Menschen gegeben war. Wird diese Nichtigkeit von einem kirchlichen Gericht festgestellt, so ist der Weg frei für eine neue kirchlich geschlossene Ehe.

Links

Paarberatung und Mediation im Bezirk Winterthur Andelfingen: http://www.paarberatung-mediation.ch/
Sozialberatung des Evangelischen Frauenbundes: http://www.vefz.ch/beratung
Leitfaden zum Ehenichtigkeitsverfahren/Bischöfliches Offizialat: http://www.bistum-chur.ch